30. Vorarlberger Landesprämierung 2023

Foto: Marlies Schedler

30. Vorarlberger Landesprämierung für Edelbrände, Liköre, Moste, Säfte und Essige 2023

Nach zwei corona-geprägten Jahren hoffen wir, die Landesprämierung 2023 wieder in gewohnter Weise und im gewohnten Zeitplan durchführen zu können.

Die Landwirtschaftskammer führt die Landesprämierung seit Jahrzehnten durch, um den heimischen Obstbau und die bäuerlichen Obstverarbeiterinnen und –verarbeiter zu unterstützen.

Herausragende Getränke aus Vorarlberger Obst sollen hervorgehoben, Erzeugerinnen und Erzeugern durch eine unabhängige Rückmeldung zur Qualität ihrer Produkte die Möglichkeit zur Weiterentwicklung gegeben werden.

Die Einschulung und Testung der Verkoster durch Arthur Nägele (Brände-Jury) und die Landwirtschaftskammer (Most-Jury). Als Verkoster werden vorrangig Vorarlberger Edelbrand- und Mostsommeliers, wenn möglich verstärkt durch externe Fachleute, eingesetzt.  Die Bewertung legt den Schwerpunkt auf die Beschreibung der positiven Eigenschaften, weniger auf die Suche nach Fehlern. Bei der eigentlichen Verkostung sind die Proben anonymisiert und nach Produktgruppen geordnet.

Prämierte Produkte sind berechtigt, die Medaillen-Aufkleber der Landwirtschaftskammer zu tragen. Im Anschluss an die Bewertung wird eine Sammelbestellung für die Medaillen-Aufkleber angeboten. Selbst erstellte Aufkleber mit Hinweis auf die Landesprämierung sind nicht erlaubt.

Teilnahmeberechtigt sind

  • alle Brenner, die die eingereichten Brände aus Obst (inkl. Hefe, Trester oder Enzian sowie „Brände durch Mazeration und Destillation gewonnen“) selbst in Vorarlberg erzeugen bzw.
  • alle, die die eingereichten Liköre, Moste, Säfte, Nektare oder Essige selbst in Vorarlberg erzeugen
  • und die eingereichten Produkte auch laufend zum Verkauf anbieten.

Detaillierte Vorgaben:

  • Das Obst, Enzianwurzeln, Gemüse etc. des zur Bewertung gebrachten Produktes ist zur Gänze in Vorarlberg Die Herstellung des Produktes erfolgte in Vorarlberg.
  • Im Gesamtprodukt müssen jedenfalls 75 % der Rohstoffe aus Vorarlberger Herkunft stammen.
  • Alle eingereichten Produkte müssen der aktuellen Gesetzeslage
  • Im Anbau des verwendeten Obstes wurde seit dem 1.1.2018 kein glyphosathältiges Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt.
  • Die Landwirtschaftskammer behält sich vor, stichprobenweise die Herkunft des Obstes, die Einhaltung der Mindestmengen, den laufenden Verkauf etc. zu überprüfen (zollrechtliche Anmeldung, Kellerbuch, Herstellungsmeldung o.ä.). Dies betrifft vor allem Sortensieger- und Landessieger-Produkte. Bei Abweichungen kann die Prämierung aberkannt werden.

Brände

  • Eingereicht werden können Obstbrände, Obst- und Gemüsebrände, Obsttrester- oder Traubentresterbrände, Hefe-/Geläger-Brände, Obstweinbrände (aus Apfelwein oder Birnenwein) oder „Enzian“ gem. Lebensmittelrecht (Codex B23), auch mit Holzfasslagerung.
  • Als Obst- und Gemüsebrände gelten seit Mai 2021 Brände, bei denen mit dem Obst vergärbare (zucker-/stärkehältige) Wurzeln (Enzian, Meisterwurz, Kalmus etc.) mit eingemaischt und vergoren wurden.
  • Destillate, bei denen nicht vergärbare Ausgangsstoffe, zB Kümmel, Minze, Nüsse etc. mit eingemaischt oder dem Brand zugegeben wurden, sind von Gesetzes wegen als „Spirituose“ zu deklarieren und können an der Landesprämierung nicht teilnehmen.
  • Eingereicht werden können „Obstbrände durch Mazeration und Destillation gewonnen“ (Brände, bei deren Herstellung bis zu 20 Liter Neutralalkohol oder Brand/Destillat aus derselben Frucht je 100 kg vergorene Früchte zugesetzt wurden. Erlaubt sind 32 gesetzlich festgelegte Fruchtarten, meist Beeren), wenn sie auch als solche etikettiert
  • Es muss eine Mindestmenge von 30 l trinkfertigem Brand bei Obstlern bzw. von 20 l bei sortenreinen Bränden oder Spezialbränden (inkl. „Obstbrände durch Mazeration und Destillation gewonnen“) hergestellt worden sein. Der Alkoholgehalt muss bei mind. 37,5 % vol. liegen. Ausnahmen: Subirer und Fraxner Kirsch/Kriasiwasser müssen mind. 40 % vol., Hefebrände mind. 38 % vol. aufweisen.

Liköre

  • Bei Likören aus heimischen Obstarten und Obstbrand (Geschmacksgeber und Alkohol) muss das gesamte Obst aus Vorarlberg stammen. Geschmacksgeber, die kein in Vorarlberg heimisches Obst sind (zB Kräuter, Eier, Zitrusschalen, Mango), dürfen verwendet werden. Liköre aus Neutralalkohol („Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs“) werden jedenfalls nicht angenommen (75 %-Regel).
  • Es muss eine Mindestmenge von 20 l hergestellt worden sein.

Moste, Säfte, Nektare und Essige

  • Eingereicht werden können klassische Moste (vergorener Obstsaft) sowie restzuckerhältige, mit Fruchtsaft versetzte oder kohlensäurehältige Moste (zB. Zider), die dem Weingesetz 2009 bzw. der Obstweinverordnung 2014 mind. für die Kategorie „Obstwein ohne nähere geografische Angabe“ Ausgeschlossen sind aromatisierte oder mit Alkohol versetzte Moste, zB Glühmost.
  • Eingereicht werden können Fruchtsäfte sowie Nektare, die weniger als 0,5 %vol. Alkohol Erlaubt sind Fruchtnektare aus „Früchten mit saurem Saft, die zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind“ gem. Fruchtsaftverordnung 2013 (zB Beeren, Steinobst, Quitten).
  • Beim Essig müssen das Obst oder die Trauben zu 100 % in Vorarlberg gewachsen und verarbeitet worden sein. Werden aromatisierende Zutaten, die kein Obst aus Vorarlberg sind (Kräuter, Honig, Zucker o.ä.), zugesetzt, so müssen im Gesamtprodukt mind. 75 % der Rohstoffe aus Vorarlberger Herkunft kommen.
  • Vom eingereichten Most, Saft oder Nektar muss eine Mindestmenge von 200 l, beim Essig von 20 l je eingereichtem Produkt hergestellt worden sein.

Zu jeder Produktgruppe gibt es ein eigenes Richtlinien-Merkblatt, das bei der Landwirtschaftskammer angefordert werden kann und ab spät. Mitte Dezember auf der LK-Homepage steht.

Bewerb „Brenner des Jahres“ und „Moster des Jahres“:

Wer beim Bewerb „Brenner des Jahres“ teilnehmen will, muss mindestens 4 Edelbrände aus mind. 3 verschiedenen Obstarten einreichen. Die 4 besten Brände eines Einreichers aus mind. 3 verschiedenen Obstarten und max. 2 Holzfassbränden kommen in die Wertung. „Obstbrände durch Mazeration und Destillation gewonnen“ und Brände, die nicht unter Abfindung hergestellt wurden, zählen nicht zum Bewerb „Brenner des Jahres“.

Zum Bewerb „Moster des Jahres“ müssen mind. 3 verschiedene Gärmoste eingereicht werden.

Die „Brenner des Jahres 2022“ und der „Moster des Jahres 2022“ pausieren 2023 beim Bewerb um den Landessieg, um auch anderen Spitzenproduzenten die Chance zu geben, ganz oben auf dem Stockerl zu stehen. Selbstverständlich können ihre Produkte trotzdem Sortensieger werden und Medaillen erringen.

Etiketten für Broschüre

Es ist geplant, wieder eine Broschüre der prämierten Produkte aufzulegen. Dafür muss ein loses Etikett oder – besser noch – ein digitalisiertes Etikett zu jeder eingereichten Probe eingereicht werden. Auf Wunsch wird im Anschluss auch beurteilt, ob das Etikett gesetzeskonform ist. Produkte, deren Etiketten nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, werden aber nicht schlechter bewertet.

Folgendes ist zur Einreichung mitzubringen:

  • Je 2 Flaschen pro Probe, bei Bränden und Likören je mind. 0,35 l, bei Mosten, Säften und Nektaren je mind. 0,75 l, bei Essigen je mind. 0,25 l (Bei Bag in Box genügt eine Packung.)
  • in dem für den Verkauf vorgesehenen Gebinde mit Etikett, welches die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten muss, inkl. einer Chargennummer, die selbst vergeben werden kann und immer mit einem L… beginnen muss.
  • 1 Etikett pro Produkt (am besten vorab digital schicken an obst-garten@lk-vbg.at, sonst lose in Papierform)
  • 1 ausgefülltes Anmeldeformular pro Produkt

Unkostenbeitrag: EUR 35,00 pro Brand, EUR 25,00 pro Likör, Most, Saft, Nektar oder Essig. Sie erhalten bei der Einreichung eine Rechnung mit Erlagschein.

Die Einreichzeiten sind:

Alle Produkte: 23.01.-03.02.2023, Mo-Fr von 8:30 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

Nur Most, Saft, Nektar, Essig: 13.-17.02.2023, Mo-Fr 8:30 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr. Wir bitten, diese Tage und Uhrzeiten sowie allfällige Coronamaßnahmen einzuhalten!

Eingereicht werden kann bei der

LK Vorarlberg, Bereich Obst/Garten & Direktvermarktung, Montfortstr. 9, 6900 Bregenz, 4. Stock, Zimmer 420 (Larissa Zech), T 05574/400-232, E obst-garten@lk-vbg.at

Wer im letzten Jahr Produkte eingereicht hat, wird ab Jänner persönlich angeschrieben. Andere Interessierte können sich bei uns melden und bekommen dann alle wichtigen Informationen zugeschickt. Die Unterlagen stehen ab Dezember auch auf der Internetseite der LK Vorarlberg zum Download zur Verfügung (https://vbg.lko.at à Vorarlberg à Obst/Garten & Direktvermarktung).

Termin und Ort der Abschlussveranstaltung sind derzeit noch offen.

Medaillen-Aufkleber/Ländle Gütesiegel

Nachdem die Begriffe „Edelbrand“, „Ländle“ und „Qualität“ inzwischen gesetzlich definiert sind und nur für bestimmte Produkte/Zwecke verwendet werden dürfen, wird das Design des Medaillen-Aufklebers dahingehend geändert. Die Machart wird gleich wie die letzten Jahre bleiben. Der Aufkleber gilt aber nicht mehr als Gütesiegel des Ländle-Marketings. Dafür wird es rechtzeitig neue Regelungen geben.

Österreichischer Qualitätsmost

Seit 2014 gibt es analog zum Österreichischen Qualitätswein“ mit der rot-weiß-roten Kappe auch einen „Österreichischen Qualitätsmost“. Eingereicht werden können klassische Moste, nicht aber Cider o.ä. Wir bieten an, die drei höchstbewerteten Moste als „Österreichischen Qualitätsmost“ einzureichen und die Kosten dafür zu übernehmen.

 Corona

Wir planen derzeit so, dass die Einreichung und die Verkostung 2023 wie gehabt durchgeführt werden können. Weiters haben wir auch eine Abschlussveranstaltung im größeren Rahmen Ende April, Anfang Mai im Blick. Sollten kurzfristig Änderungen notwendig werden, versuchen wir, rechtzeitig zu informieren.

DI (FH) Ulrich Höfert, LK Vorarlberg

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