Die Bundesregierung plant, die Alkoholsteuer um 30% zu erhöhen. Das trifft nicht nur die Industrie, sondern auch tausende Abfindungs- und Kleinverschlussbrenner in Österreich. Die VAKÖ versucht, diese Erhöhung zu verhindern. Ein erster Schritt ist ein offener Brief an Finanzminister Dr. Markus Marterbauer und den Minister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Norbert Toschnig. Nachfolgend der Text.
Offener Brief: Alkoholsteuererhöhung auf Kosten von Kulturgut und Artenvielfalt?
Sehr geehrter Herr Bundesminister Marterbauer,
sehr geehrter Herr Bundesminister Totschnig.
Mit Erstaunen und Befremden haben wir von der pauschalen Erhöhung der Alkoholsteuer um 30 % gehört. Laut Alkoholsteuergesetz bedeutet diese Erhöhung des Steuersatzes automatisch auch eine Erhöhung des ermäßigten Steuersatzes für Abfindungsbrenner um 30 %, da die beiden Steuersätze aneinander gekoppelt sind.
Die VAKÖ, als österreichische Vertretung der Abfindungs- und Kleinbrenner, sieht sich veranlasst, Ihnen einige Folgen und Zusammenhänge für die traditionelle Herstellung von Obstbränden und für die Erhaltung von Streuobstwiesen und heimischen Hochstammsorten aufzuzeigen, die bei der Ausarbeitung der Steuererhöhung vermutlich nicht im Fokus der Steuerfachleute gestanden sind:
Seit 2023 ist der Streuobstanbau in Österreich immaterielles Kulturerbe. Streuobstwiesen sind weit mehr als nur Obstlieferanten: Sie sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, prägen das Landschaftsbild und tragen wesentlich zur regionalen Identität und zum charakteristischen Erscheinungsbild unserer Kulturlandschaft bei. Ihr Erhalt ist daher von großer Bedeutung für Natur, Artenvielfalt und die Bewahrung gewachsener regionaler Strukturen.
Viele Abfindungs- und Kleinbrenner investieren mit großem persönlichen Einsatz, viel Fachwissen und oft über Generationen weitergegebenem Können in die Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen und die Verarbeitung der Früchte. Diese Arbeit ist aufwendig, zeitintensiv und von hohem ökologischen, kulturellen und volkswirtschaftlichen Wert. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass Streuobstbestände erhalten bleiben und eine jahrhundertealte Kulturlandschaft lebendig bleibt.
Gerade deshalb ist es widersprüchlich, einerseits den Erhalt der Streuobstwiesen durch öffentliche Programme und Projekte auf EU-, Bundes- und Landesebene zu fördern und andererseits durch eine Erhöhung der Alkoholsteuer diese Arbeit zu einem guten Teil unattraktiver zu machen. Anstatt die Erhaltung der Streuobstwiesen zu belohnen, wird die Steuer auf wichtige Verarbeitungsprodukte erhöht – und dies, nachdem sich durch die diversen Krisen bereits viele Produktionsmittel wie die Energie, die Glasflaschen etc. dramatisch verteuert haben.
Die Abfindungsbrenner erzeugen hochpreisige Obstbrände aus eigenem Obst, auf einfachen Brenngeräten (max. 150 l Maische) und mit einer stark limitierten Erzeugermenge von in der Regel max. 100 l Alkohol pro Jahr. Der Verkauf ist nur ab Hof oder an die Gastronomie erlaubt. Die Alkoholsteuer auf diese Brände bringt für das Bundesbudget wenig, ist für die Kleinproduzentinnen und -produzenten aber ein wichtiger Kostenfaktor. Eine Steueranhebung von 30 % würde die ohnehin herausfordernde Bewirtschaftung und Verwertung zusätzlich erschweren und jene benachteiligen, die mit viel Engagement zum Schutz dieser Kulturlandschaft beitragen.
Unsere Forderung:
Wir sprechen uns klar gegen eine pauschale Erhöhung der Alkoholsteuer aus und fordern stattdessen, die ermäßigten Steuersätze für die Abfindungs- und Kleinbrenner von 6,48 € bzw. 10,80 € pro Liter nicht mehr prozentual vom allgemeinen Steuersatz von derzeit 12,00 € pro hl reiner Alkohol zu errechnen (derzeit 54 % bzw. 90 %), sondern als absolute Beträge auf dem aktuellen Stand einzufrieren. Dies würde einerseits die Bestrebungen gegen den Verkauf von Billigalkohol und eine Erhöhung der Steuereinnahmen nicht nennenswert behindern, wäre aber andererseits ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Abfindungs- und Kleinbrenner und damit der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der Streuobstwiesen in Österreich.
Statt zusätzliche Hürden aufzubauen, braucht es Rahmenbedingungen, die den Erhalt von Streuobstwiesen, die Pflege regionaler Obstsorten und die regionale Wertschöpfung stärken. Wer Biodiversität, Kulturerbe und lebendige Kulturlandschaften erhalten will, muss auch die Menschen unterstützen, die diese Werte täglich mit Arbeit, Erfahrung und Leidenschaft sichern.
Wir bitten Sie, die geplanten Regelungen zu überprüfen und im Interesse des Streuobstes anzupassen. Gerne stehen wir für Fragen, Informationen und Diskussionen zur Verfügung.
Hochachtungsvoll
Gerhard Polzhofer Obmann, Marco Herburger Obmann-Stellvertreter